Abmahnwelle wegen Nutzung von Google Fonts
Google bietet Ihre Schriftarten “Google Fonts” kostenlos für die private und kommerzielle Nutzung an. Nun wurde festgestellt das man bei dem Abruf einer Seite die “Google Fonts” nutzt, ganz unbewusst seine IP-Adresse an Google direkt übermittelt. Dies passiert auch noch bevor das “Cookie Banner” abfragen kann ob das vom Seitenbesucher gewünscht wurde. Daher verstößt dies laut dem Landesgericht München gegen den Datenschutz. Es können Bußgelder von bis zu 100€ verhängt werden. Bei wiederholtem Verstoß werden Bußgelder von bis zu 250.000€ angedroht.
LG München, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20
Tipp: Binden Sie die Google Fonts unbedingt lokal auf ihren Server ein. Sie können überprüfen ob Ihre Website “Google Fonts” lädt.
Google-Fonts Checker (sie werden auf eine andere Seite weitergeleitet)
Gerne sind wir Ihnen behilflich um Ihre Website vor Abmahnungen zu schützen.